Selbstständigkeit als Freiberufler oder Gewerblicher

Welche Option ist die Richtige für mich?

Bei der Entscheidung für deine Selbstständigkeit stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Vorgaben, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterschiede im Überblick

Es ist wichtig, zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu unterscheiden, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umsätzen auch Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für Freiberufler keine Rolle spielt. Falls du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.

 

Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies kann am besten mit deinem zuständigen Finanzamt geklärt werden. Dabei geht es nicht um eine förmliche Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.

Expertentipp

Wenn es um eine künstlerische Tätigkeit geht, ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. In Zweifelsfällen kann die Konsultation eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Begutachtung kann beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) erfolgen.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, ist es nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden. Dies gilt auch, wenn die Arbeitskräfte, mit denen du zusammenarbeitest, ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit darf sich nicht nur auf einen Teilbereich deiner Tätigkeit beziehen, sondern muss die gesamte Tätigkeit umfassen. Du handelst leitend, wenn du nicht nur die Ausführung der Arbeit, sondern auch die grundlegenden Organisationsaspekte bestimmst. Außerdem gehört dazu, dass du grundlegende Fragen überwachst und Entscheidungen nach festgelegten Grundsätzen triffst. Du handelst leitend, wenn du die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag trägst.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.

Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist nicht damit gleichzusetzen.

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